Der erste Schritt beim Verkauf oder der Vermietung ist die Festlegung eines realistischen Angebotspreises. Diesen zu ermitteln, kann für Eigentümer schwierig sein, da oft persönliche Momente und Erinnerungen mit der Immobilie verknüpft werden. Zu hohe preisliche Erwartungen sind die Folge und die Anfragen von Interessenten bleiben aus. Auch mit der gezielten Suche nach passenden Käufergruppen sind viele Privatverkäufer überfordert. Wie werden die unterschiedlichen Zielpersonen adressiert? Und worin liegt der Unterschied zwischen der einfachen Wertermittlung und dem Gutachten, bzw. wann wird was benötigt? Hier finden Sie die Antworten.
In wenigen Schritten zur ersten Werteinschätzung für Ihr Haus, Ihre Wohnung Ihre Gewerbeobjekt oder Grundstück:
In Ihrem Interesse bemühen wir uns darum, Ihre Anfrage zügig zu bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei lediglich um eine erste Werteinschätzung handelt; wünschen Sie einen realistischen Immobilienwert, empfehlen wir eine Begutachtung bei Ihnen vor Ort.
Mit einer professionellen Wertermittlung durch unsere Experten bei Ihnen vor Ort, die die Marktlage und alle relevanten Fakten berücksichtigt, starten Sie bestmöglich vorbereitet in den Immobilienverkauf. Diese schafft die Basis für alle weiteren Schritte und sorgt mit einem realistischen Preis dafür, dass Ihr Angebot fair und marktgerecht ist. So vermeiden Sie einen langwierigen Verkaufsprozess ohne Abschluss, der häufig bei zu teuer angesetzten Verkaufsimmobilien droht. Doch gleichzeitig bleibt die Gefahr aus, dass Sie Geld aufgrund eines zu niedrigen Preises verlieren. Auch Ihre Interessenten profitieren: Sie wissen dank der preislichen Beurteilung durch einen Makler, dass es sich um ein faires Angebot handelt und lassen sich eher auf den Angebotspreis als den finalen Verkaufspreis ein.
Wir von der Volksbank Immobilien unterscheiden in unserem Angebot zwischen der reinen Wertermittlung und dem umfangreichen Gutachten durch einen Sachverständigen. Im ersten Fall geht es um eine marktgerechte Einschätzung des Verkaufspreises (auch Marktwertermittlung genannt), die jedoch lediglich auf Erfahrungen, der aktuellen Marktsituation und vergleichbaren Immobilien beruht. Je nachdem, um welche Immobilie oder Situation es sich handelt, empfiehlt sich ein detaillierterer Blick auf das Haus oder die Wohnung. So sorgt ein eigener Sachverständiger aus unserem Haus mit einem professionellen Verkehrswertgutachten dafür, dass Sie zum Beispiel im Erbfall ein rechtsgültiges Dokument über den Zustand und den Verkehrswert der Immobilie haben. Mit diesem Wert können Sie Ihre nächsten Schritte besser planen.
Wenn Sie sich für die detaillierte Variante des Gutachtens entscheiden, kommt unser Sachverständiger in Ihre Immobilie und analysiert sie. Auch alle relevanten Unterlagen über das Haus, die Wohnung oder die Gewerbeimmobilie werden herangezogen. Sämtliche Mängel werden aufgedeckt und dokumentiert, da sie sich unmittelbar auf den Wert der Immobilie auswirken und diesen mindern können. Ebenso können aber Faktoren, die einen höheren Preis rechtfertigen, durch einen Gutachter gezielt aufgefunden und gelistet werden.
Der größte Vorteil des Immobiliengutachtens: Für Sie und Ihre Interessenten ist die Wertfindung jederzeit nachvollziehbar. Sie sehen alle Daten und Fakten wie das Baujahr, den Zustand der Bausubstanz und vieles mehr. Auch Standortvorteile werden von dem Sachverständigen berücksichtigt. Zudem hat das Verkehrswertgutachten vor Gericht Bestand, wenn es zum Beispiel um die Aufteilung eines Erbes oder die Teilung einer Immobilie bei einer Scheidung geht.
Sie benötigen eine Wertermittlung oder ein Gutachten für einen geplanten Verkauf? Oder möchten Sie aufgrund der Marktentwicklung eine unabhängige Einschätzung zum Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Waldshut-Tiengen oder der Region Hochrhein? Schreiben Sie uns gerne an.
Nur wenn Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist, können Sie einen marktgerechten Angebotspreis bestimmen. Ihr Makler unterstützt Sie bei der Festlegung eines realistischen Verkaufspreises, der Ihre Chancen auf einen zeitnahen Verkauf erhöht. Gleichzeitig können Sie sicher sein, dass der Verkaufspreis weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt ist.
Bei einem einfachen Immobilienverkauf ist eine Bewertung durch einen Makler ausreichend, die Auskunft über den aktuellen Marktwert der Immobilie gibt. Darüber hinaus kann ein Vollgutachten, auch Verkehrswertgutachten genannt, durch einen Sachverständigen oder Gutachter erstellt werden. Ein Kurzgutachten hingegen ist weniger detailliert als ein klassisches Verkehrswertgutachten und vor Gericht nicht zulässig.
Eine Online-Bewertung ist hilfreich, wenn Sie lediglich die Preisspanne des Immobilienwerts ermitteln wollen. Sie bietet Ihnen einen groben Richtwert für den Verkehrswert. Nur vor Ort kann die Immobilie durch einen Experten neutral bewertet und Besonderheiten berücksichtigt werden. Eine Immobilienbewertung vor Ort sollte also unbedingt vor einem Verkauf erfolgen, damit Sie einen marktgerechten Verkaufspreis festlegen können.
Für die Immobilienbewertung sind unter anderem die Lage, die Wohnfläche und der Zustand der Immobilie relevant. Gleichzeitig beeinflusst die Anbindung zur Infrastruktur, das Angebot an Arbeitsplätzen, der Sanierungs- und Modernisierungsgrad den Immobilienwert. Aber auch andere Ausstattungsmerkmale, wie beispielsweise ein Garten, eine Terrasse oder eine Fußbodenheizung, sind relevante Faktoren für die Immobilienbewertung.
Je nach Art der Immobilie können drei verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Beim Sachwertverfahren ermittelt ein Experte den Marktpreis, indem er Bodenwert, Wert der Außenanlagen und Wiederherstellungskosten zum Gebäudesachwert hinzuaddiert. Das Ertragswertverfahren hingegen wird bei Immobilien angewendet, die durch Miete oder Pacht kontinuierliche Erträge erzielen. Mithilfe des Vergleichswertverfahrens wird die Immobilie mit ähnlichen Häusern oder Wohnungen in der Region verglichen und schließlich der Immobilienwert durch einen Experten ermittelt.
Ein gerichtsfestes Gutachten, auch Vollgutachten genannt, wird beispielsweise im Zuge von Scheidungen, Erbschaftsfällen oder Zwangsversteigerungen von einem Sachverständigen erstellt. Benötigen Sie ein Vollgutachten, ist der Inhalt fest vorgeschrieben und kann von unseren professionellen Experten für Sie erstellt werden.